Bodenwert
Der Bodenwert ist in der Regel durch Preisvergleich zu ermitteln. Anstelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) herangezogen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich ansässigen Gutachterausschüssen regelmäßig ermittelt.
Der Bodenwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist von folgenden Faktoren abhängig:
Die sicherste Art der Bodenwertbestimmung ist das
Vergleichswertverfahren, wobei der Wert durch unmittelbaren Preisvergleich
anhand einer ausreichend großen Anzahl von Kaufpreisen vergleichbarer
Grundstücke der Region ermittelt wird. Praktisch scheitert dies oft am
Fehlen derartiger Kaufpreise.
Aus diesem Grund werden vom Gutachterausschuss
aus vorliegenden Kaufpreisen aller Kauffälle in der Region
Bodenrichtwerte für so genannte Bodenrichtwertzonen abgeleitet.
Ein Bodenrichtwert stellt wie der Name schon sagt
lediglich einen Richtwert für die vorherrschenden Wertfaktoren einer
Bodenrichtwertzone dar. In der Regel muss eine Anpassung an die tatsächlichen
Wertfaktoren erfolgen. Dies geschieht mittels Zu- oder Abschlägen.
Neben dem Vergleichswertverfahren gibt es einige weitere Verfahren zur
Bodenwertbestimmung, welche den Bodenwert aus dem zu erwartenden Ertrag
ableiten (z. B. Residualverfahren). Da diese aber erhebliche
Unsicherheiten beinhalten, werden sie im Wesentlichen nur in Sonderfällen
angewendet.
|